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Aktuelle Meldungen und Informationen
- Die andalusische Regierung erlässt neue Koeffizienten für die Berechnung von Immobilienwerten. Diese werden der Erhebung von Steuern zugrunde gelegt, die anlässlich von Immobilienübertragungen wegen Verkauf, Schenkung oder Erbfall anfallen. (Dezember 2008)
- Neue Begünstigungen der andalusischen Regierung in Sachen Schenkung- und Erbschaftssteuer (Dezember 2008).
- Die spanische Regierung hat zahlreiche Richtlinien erlassen, um eine stärkere Kontrolle in Sachen Steuern zu ermöglichen. Nach wie vor sind die sog. Nicht-Residenten, also diejenigen, die nicht ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben, im Fokus der Steuerbehörden, sofern sie über Vermögen in Spanien verfügen. Ferner wird die Richtlinie, welche die Grundlagen für die Berechnung der Immobilienwerte für die Steuerbehörden festlegt, bestätigt. Darüber hinaus wird bekräftigt, dass die Zentralfinanzbehörde in Madrid, welche für in vielen Bereichen für die Besteuerung von Nicht-Residenten zuständig ist, eng mit den Finanzbehörden der jeweiligen Länder zusammenarbeiten wird (Januar 2009).
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