Leistungskatalog Spanisches Erbrecht
Für alle deutschen Eigentümer von Immobilien in Spanien spielt das deutsche Erbrecht eine bedeutende Rolle, allerdings muss es formal mit dem spanischen Recht in Einklang gebracht werden.
Von Berlin aus beantwortet die Kanzlei kompetent alle Fragen des deutsch-spanischen Rechts und vollzieht Eigentumsübertragungen, ohne dabei wichtige Aspekte wie die Besteuerung zu vernachlässigen, die durch zahlreiche Gesetzesänderungen stets einer neuen Überprüfung bedarf. Dadurch wird ermöglicht, dass die Erben von steuerlichen Begünstigungen profitieren, die vom spanischen Gesetzgeber regelmäßig erlassen werden und die auch von Personen in Anspruch genommen werden können, die zwar Eigentum in Spanien, jedoch keinen ständigen Wohnsitz dort haben.
In der Kanzlei wird bewusst davon Abstand genommen, „Panik“ mit der spanischen Erbschaftsteuer zu machen. Diese ist zwar in der Regel nicht gering und kann in seltenen Fällen sehr hoch ausfallen, und sie ist allgemein weniger großzügig als das deutsche Erbrecht bezüglich der Freibeträge zugunsten bestimmter Erben. Sie kann jedoch erträglich bis unbedeutend werden, sofern der Anwalt bestimmte Faktoren in Betracht zieht, wie etwa den tatsächlichen Wert der Nachlassmasse oder, falls vorhanden, das gesamte Umfeld von Erblassern und Erben. Um einen Eindruck der hier beschriebenen Philosophie der Kanzlei zu gewinnen, können Sie gerne auf dieser Webseite Einblick in den Artikel „Keine Angst vor der Erbschaftsteuer“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.07.2001) von Frau Sagués nehmen.

