Spanisches Recht: Advocat / Abogado Pilar Sagués Espuny in Berlin

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Die kanarische Sonderzone (ZEC)

Was ist die Kanarische Sonderzone (ZEC)?

Die Kanarische Sonderzone ist ein Niedrigsteuergebiet, das innerhalb des Wirtschafts- Und Steuersystems der Kanaren (REF) mit dem Ziel geschaffen wurde, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern und die Produktionsstrukturen zu erweitern.

Die Kanarische Sonderzone ist im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt worden. Im Anschluss an die Genehmigung hat die spanische Staatsregierung diese in Form der notwendigen gesetzlichen Änderungen im Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren umgesetzt (Königliches Gesetzesdekret 2/2000 vom 23. Juni zur Änderung des Gesetzes 19/1994 vom 6. Juli und Königliches Gesetzesdekret 12/2006 vom 29. Dezember zur Änderung des Gesetzes 19/1994 und des Gesetzesdekrets /2/2000 vom 23. Juni).

Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich. Die Einschreibung ins offizielle Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.

Welche Unternehmen können sich in der ZEC ansiedeln?

Im Allgemeinen können sich all jene Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit im Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsbereich, welche in der im Anhang des Gesetzesdekrets 2/2000 enthaltenen Liste der zulässigen Aktivitäten aufgeführt sind, ausüben wollen, in der ZEC ansiedeln.

Wo können sich ZEC-Unternehmen niederlassen?

 

Steuervorteile für ZEC-Unternehmen

ZEC-Unternehmen unterliegen der in Spanien gültigen Körperschaftssteuer zu einem reduzierten Steuersatz von 4%.

Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von der Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen befreit:

 

 

Welche ZEC-Unternehmen müssen folgende Anforderungen erfüllen?

 

 

 

Einige der zulässigen Aktivitäten, die ZEC-Unternehmen vornehmen dürfen

 

Auch Dienstleistungen sind zugelassen, u. a.:

 

Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Investoren, die sich in der ZEC niederlassen wollen, müssen zunächst einen Antrag beim Vorstand der Sonderzone stellen.

Der Vorstand der ZEC begutachtet die Anträge und entscheidet über die Aufnahme ins ZEC-Register.

Nach Erteilung der vorläufigen Genehmigung durch den Vorstand kann sich das Unternehmen ins offizielle Handelsregister der ZEC eintragen lassen.

 

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