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Vergangene Meldungen und Informationen
- Die Kanarische Regierung hat mit Datum 30. Juni 2008 eine Verordnung erlassen, in der die Voraussetzungen enthalten sind, die medizinische und zahnärztliche Einrichtungen einhalten müssen, um an das öffentliche medizinische System angeschlossen zu sein. Veröffentlichung: 25. Juli 2008. Inkrafttreten: 26.07.2008.
- Die Regierung des Landes Murcia hat am 9. Juli 2008 eine Verordnung erlassen zur Regelung der Bedingungen unter denen Firmen, Privatpersonen und Vereine Subventionen zur Einrichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien beantragen können. Veröffentlichung: 31.07.2008. Inkrafttreten: 01.08.2008.
- Die Regierung des Landes Katalonien hat am 31.07.2008 ein Rahmengesetz erlassen, in dem zahlreiche Regelungen enthalten sind, deren Zweck ist, die Gefahren und die Unfallrisiken, die aus den Industrietätigkeiten, den Industrieeinrichtungen und den Industrieherstellungen hinausgehen können, zu verhindern. Veröffentlichung: 07.08.2008. Inkrafttreten: 08.08.2008
- Die Regierung des Landes Valencia hat am 10.07.2008 zusätzliche Regelungen zu der amtlichen Eintragung von fotovoltaischen Anlagen in das Register für besondere Energiesysteme, des Landes Valencia erlassen. Veröffentlichung: 18.07.2008. Inkrafttreten: 19.07.2008
- Die Landesregierung Valencia hat das Gesetz 9/2008 vom 3. Juli 2008 erlassen, das neue Bestimmungen zur Regelungen von Stiftungen enthalten sind. Veröffentlichung: 10.07.08 und 18.07.08. Inkrafttreten: 19.07.2008.
- Die Länder Balearen, Murcia und Kanaren haben mit entsprechenden Erlässen die jeweiligen Register gegründet, in denen zwangsläufig alle Firmen eingetragen sein müssen, die Bauaufträge als Unternehmer oder als Subunternehmer annehmen wollen, inklusiver diejenigen der öffentlichen Hand. Die Eintragung muss erfolgen, ob die Firma in dem Territorium der jeweiligen Länder ansässig ist oder ob diese lediglich Bauarbeiter in das jeweilige Land befördert.
- Neue Bestimmungen des spanischen Finanzministeriums
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- Landesregierung Andalusien:
Es ist die Verordnung 50/2008 vom 19. Februar erlassen worden, die die unterschiedlichen Verwaltungsverfahren hinsichtlich des Antrags und der Errichtung von photovoltaischen Anlagen in Andalusien regelt. Veröffentlichung am 4. März 2008 in dem BOJA.
- Die Landesregierung Andalusien hat mit Datum 11. März 2008 in dem BOJA ein ausführliches Programm veröffentlicht, in dem zahlreichen Maßnahmen und Vorhaben enthalten sind, die dem Zweck dienen, die Energieversorgung Andalusiens in den nächsten Jahren zu optimieren. Zu den verkündeten Maßnahmen gehören die Errichtung von weiteren photovoltaischen und sonstigen Anlagen für erneuerbare Energie, die Erneurung von elektronischen Geräten und Klimaanlagen, die Nutzung von erneuerbaren Energien in privaten Haushalten und der Industrie, die Förderung von Energiesparmaßnahmen in den privaten Haushalten, in der Industrie und im Tourismus. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen, ausländische Investoren nach Andalusien zu gewinnen, die sich für die Verwirklichung der genannten Vorhaben interessieren, sowie die Gründung von Firmen zu fördern, die sich mit erneuerbaren Energien beschäftigen. Die veröffentlichten Absichten der Landesregierung Andalusiens lassen viele ertragreiche Aufträge für ausländische und insbesondere deutsche Investoren erwarten. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass zur Verwirklichung dieser Ziele einige Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
- Neue Kriterien für den Betrieb von medizinischen Rehabilitationszentren auf den Kanaren
Die kanarische Regierung hat am 4. April 2008 eine Verordnung mit Kriterien veröffentlicht, die Unternehmen erfüllen müssen, um auf den Kanaren medizinische Rehabilitationszentren betreiben zu dürfen.
- Spanischer Staat etabliert virtuelle Ausschreibungs-Plattform
Der spanische Staat hat eine virtuelle Plattform ins Leben gerufen, damit Ausschreibungen transparenter und schneller bearbeitet werden. Mittelfristig ist es das erklärte Ziel der spanischen Regierung, Ausschreibungen ausschließlich per Internet abzuwickeln. Auch die Lokalbehörden und die Länder Spaniens werden sich an der Plattform beteiligen können. Mehr Informationen unter www.contrataciondelestado.es
- Katalonien baut überflüssige Bürokratie ab
Die Landesregierung Kataloniens hat eine Verordnung erlassen, welche überflüssige Bürokratie abbauen soll, mit der sich Unternehmen bei Unternehmensgründungen und bei ihrem sonstigen Handeln konfrontiert sehen. Zu diesem Zweck werden unter anderem die sog. „Oficines de Gestió Empresarial“ gegründet. Dabei handelt es sich um Büros der Regierung, in denen den Firmen bei der Verwirklichung ihrer unternehmerischen Vorhaben geholfen werden soll.
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