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Aktuelle Meldungen und Informationen
- Die spanische Regierung hat zahlreiche Richtlinien erlassen, um eine stärkere Kontrolle in Sachen Steuern zu ermöglichen. Nach wie vor sind die sog. Nicht-Residenten, also diejenigen, die nicht ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben, im Fokus der Steuerbehörden, sofern sie über Vermögen in Spanien verfügen. Ferner wird die Richtlinie, welche die Grundlagen für die Berechnung der Immobilienwerte für die Steuerbehörden festlegt, bestätigt. Darüber hinaus wird bekräftigt, dass die Zentralfinanzbehörde in Madrid, welche für in vielen Bereichen für die Besteuerung von Nicht-Residenten zuständig ist, eng mit den Finanzbehörden der jeweiligen Länder zusammenarbeiten wird (Januar 2009).
- Das spanische Parlament hat das Gesetz 1/2008 über die Vollstreckung von Geldstrafen aus Strafverfahren und Verwaltungsverfahren innerhalb der EU erlassen. (Dezember 2008).
- Das spanische Parlament hat die Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung verschärft. Stärker ins Visier gerückt sind nun diejenigen juristischen Personen, die keine Tätigkeit nachweisen können. (November 2008).
- Der spanische Staat hat die Vermögenssteuer für Residenten und Nicht-Residenten mit Wirkung ab Januar 2009 abgeschafft. (Dezember 2008)
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