Leistungskatalog Steuerrecht
Jede Geschäftshandlung ist mit einer konkreten Besteuerung verbunden. Die steuerlichen Folgen sollten immer vor der Wahl der Geschäftsform und vor der Abwicklung eines Geschäfts überprüft werden.
Dabei ist es das Ziel der Kanzlei, mit möglichst geringem Aufwand die günstigste Besteuerung für die Mandanten zu erreichen. Es wird bewusst von unnötig komplizierten Lösungen Abstand genommen, dahingegen wird das abzuwickelnde Geschäft ebenso wie das Umfeld der Personen analysiert, welche die entsprechenden Geschäfte tätigen.
Die Kanzlei kennt und berücksichtigt die spanischen Steuergesetze für nicht in Spanien ansässige Personen – die so genannten „No Residentes“ –, die dort jedoch Geschäfte tätigen oder Vermögen unterhalten. Die Kanzlei hat ständigen Zugang zu aktuellen Gesetzesänderungen und verfügt über sämtliche Steuerinformationen der einzelnen Länder Spaniens, da die Besteuerung je nach Ort der Investitionen erheblich divergieren kann. Es ist steuerlich gesehen ein großer Unterschied, ob man ein Haus auf den Kanaren, auf den Balearen oder in Andalusien kauft.
Bei jedem Vorgang wird die Abwicklung der Steuerzahlungen für den Mandanten übernommen. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um Gemeinde-, Landes- oder Bundessteuern handelt.

